Mit großer Leidenschaft, höchstem Anspruch und einer kreativen Ader realisieren wir alle Leistungen aus den Bereichen Architektur, Städtebau, Projektmanagement & Marketing.
Als eines der größten Architekturbüros in Bocholt arbeiten wir seit 1988 erfolgreich entlang aller Leistungsphasen 1 bis 9. Um Ihre Bauwünsche umzusetzen, untersuchen wir sorgfältig – abhängig von der Lage des Baugrundstückes, des Standortes sowie den baurechtlichen Gegebenheiten – die Bauaufgabe und entwickeln ein Nutzungskonzept verbunden mit kostengerechter Planung. Die Kostenermittlung wird vor Baubeginn aufgestellt und die Baukosten werden während der gesamten Bauphase von uns überwacht. Die Entwürfe entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen als Bauherren individuell und persönlich.
Architektur
Wir verstehen unsere Arbeit als einen verantwortungsvollen Beitrag zur Gestaltung des öffentlichen Raums, unserer gebauten Umwelt sowie des Innenraums mit der Herausforderung, das Beste und Kreativste an Wohnraum und Aufenthaltsraum für unsere Kunden hervorzubringen.
Städtebau
Von dem gestalterischen Entwurf von Gebäude-Gruppen, Quartieren und attraktiver Wohn- und Gewerbegebiete, der Planung ganzer Stadtteile bis hin zu der Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Raum. Wir nehmen es uns zur Aufgabe, die Städte mit unserem Wissen zu unterstützen und bei ihrem Städtebau weiterzuentwickeln.
Projektmanagement
Auch im Projektmanagement stehen wir Ihnen zur Seite. Von der Planung, der Überwachung, der Steuerung bis hin zum Abschluss Ihres Projektes. Wir behalten alle Faktoren wie zum Beispiel die Terminüberwachung oder die Kosten- und Qualitätskontrolle im Blick, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Marketing
Ihr Projekt soll gesehen werden? Die STUDIO S Stage berät Sie mit Marketing-Konzepten rund um Ihr Bauvorhaben.
Fliegen Sie mit uns in den Werbe-Himmel…
Warum sollte ich in eine Entwurfsplanung investieren?
Natürlich hat jeder seine Vorstellungen, wie das zukünftige Zuhause oder Büro aussehen soll, jedoch ist es wichtig – auch aus baurechtlichen Gründen- sich beraten zu lassen. Eine mangelnde Planung kann hohe Folgekosten nach sich ziehen.
Welche Fragen sollte man beim Hausbau stellen?
Wichtig ist die Analyse der persönlichen Situation; ein gutes Beratungsgespräch berücksichtigt Fragen betreffend der Wünsche und des Bedarfs des Bauherrn oder der Bauherrin, ob ein Grundstück vorhanden ist, und welche Vorstellungen man hat. Aber auch die Finanzierung ist ein elementarer Aspekt. Mit welchen Kosten muss man rechnen? Wo kann man sparen? Letzten Endes hängt die Verwirklichung des Wunschhauses vom persönlichen Budget ab. Um sich für ein Beratungsgespräch vorzubereiten, können Sie sich in unseren Blog zum Thema einen Leitfaden zu den wichtigsten Fragen herunterladen.
Wo darf ich bauen und was ist eigentlich ein Bebauungsplan?
Eine äußerst wichtige Frage, die vorab berücksichtigt werden muss. Hierzu informieren wir uns als erstes über die Baugebiete in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Behörden stellen für gewisse Gebiete einen sogenannten Bebauungsplan zu Verfügung, der auch auf den Webseiten einiger Städte online abgerufen werden kann. Der Bebauungsplan zeigt auf, ob sich ein Grundstück in einem Gewerbegebiet, einem reinen Wohngebiet oder einem Mischgebiet befindet und kann Auflagen zu Bereichen wie Haustypen (Freistehend, Doppel- oder Mehrfamilienhaus), Zahl der Stockwerke, Abstand zu Häusern der Nachbarn, Dachneigung, Farben, etc. enthalten. Auch Denkmalschutzauflagen und Baulasten werden darin aufgeführt. Wir überprüfen Bebauungspläne um zu eruieren, ob Ihren Bauwünschen hier nichts entgegensteht.
Welcher Haustyp bin ich?
Ist man ein Mensch, der gerne nachbarschaftliche Verhältnisse pflegt, ist ein Reihenhaus ideal.
Ein freistehendes Einfamilienhaus würde sich eher für Menschen anbieten, die eine größere Privatsphäre schätzen. Hier spielen generell die persönlichen Präferenzen eine Rolle und welche Funktion das Gebäude später haben soll. Ob man einen Bungalow, eine Luxusvilla, ein Holzhaus oder Mehrfamilienhaus baut, hängt vom jeweiligen Platzbedarf ab. Ihrer Phantasie und unserer Kreativität und Know-how sind in dieser Hinsicht keine Grenzen gesetzt…
Wie komme ich an ein Grundstück?
Grundstücke werden auf Portalen der Banken angeboten, oft auch als aktueller Aushang im Kassenraum. Generell findet man im Internet viele Online-Portale von Maklern, mitunter auch von privaten Anbietern. In Lokalzeitungen finden sich ebenfalls Angebote und Anzeigen zu Zwangsversteigerungen, die die Chance auf kostengünstige Grundstücke bieten. Zu guter Letzt kann man sich an die Gemeinden und Städte wenden, die über Informationen zu Grundstücken verfügen.
Die Vielzahl von Angeboten kann natürlich erschlagen, daher empfiehlt es sich einen Makler zu konsultieren.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Dies ist eine Frage, die bei der Planung erörtert wird. Pauschal kann man dies nicht beantworten, da dies natürlich von der Größe des Projektes abhängt.
Was ist die Honorarordnung (HOAI) für Architekten und Ingenieure?
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, was Architekten und Ingenieure berechnen dürfen. Diese Preisordnung wird vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen und dient dem Verbraucherschutz.
Was bedeuten Leistungsphasen?
Unter Leistungsphasen versteht man die kleinsten von der HOAI bewerteten Einheiten. In diesen Einheiten sind wiederum die Grundleistungen erhalten. Darunter versteht man die Leistungen, die „im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI) Die Leistungsphasen umfassen 9 Stufen:
LPH 1: Grundlagenermittlung
In dieser Phase ermittelt der Ingenieur/ Architekt die Voraussetzungen zur Umsetzung des Projektes. Dazu gehören u.a. die Klärung der Aufgabenstellung, sprich was der Bauherr wünscht, Ortsbesichtigungen, Machbarkeitsstudien, etc., und generell das Eruieren aller Informationen und Daten, die klären, ob und wie das Objekt umsetzbar ist.
LPH 2: Vorplanung
Hier erfolgt eine Grundlagenanalyse und Kostenschätzung. Das Planungskonzept wird grob in Skizzen und Erläuterungen dargestellt und dient später der Entwurfsplanung, der Leistungsphase 3.
LPH 3: Entwurfsplanung
Die Entwurfsplanung beinhaltet, vereinfacht gesagt, alle festgelegten Komponenten, und muss mit dem Bauherrn im Detail abgestimmt werden. In Kombination mit der Entwurfsplanung wird auch die Kostenberechnung durchgeführt.
LPH 4: Genehmigungsplanung
Auch Einreichungsplanung genannt, stellt einen Teil der Bauplanung zur Realisierung des Bauwerkes dar. Ziel ist es, alle Leistungen zur Erstellung eines Bauantrages zusammenzuführen um die Baugenehmigung zu erhalten.
LPH 5: Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung ist die Weiterentwicklung des genehmigten Entwurfes und enthält alle Angaben, die zur Erstellung des Bauvorhabens notwendig sind und das Bauwerk realisiert werden kann.
LPH 6: Vorbereitung der Vergabe
Bevor die Arbeiten an dem Bauwerk vergeben und Angebote eingeholt werden, muss es eine Mengenermittlung geben. Diese stellt die Basis für die Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und -bereichen und somit der Beauftragung durch den Bauherrn.
LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Der Architekt prüft passende Angebote zu den ausgeschriebenen Leistungen, ist zuständig für die Kostenkontrolle mittels Kostenberechnung und wirkt mit bei der Zuschlagserteilung.
LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
Einer der wichtigsten Prozesse innerhalb des Projektes; hier wird sichergestellt, dass die Umsetzung der geforderten Leistungen und ihrer Qualität erfolgt, Termine eingehalten werden, Mängel dokumentiert und beseitigt, und sichergestellt, dass alle Maßnahmen mit den von den Behörden geforderten Bestimmungen und Vorgaben konform gehen.
LPH 9: Objektbetreuung
Nach Fertigstellung des Objektes bemüht sich der Architekt Mängel vor Ablauf der Verjährungsfrist
Was sind die Honorarzonen der HAOI?
Es gibt fünf Honorarzonen: der Basishonorarsatz, der Viertelsatz, der Mittelsatz, der Dreiviertelsatz und der obere Honorarsatz. Die Sätze richten sich nach den Leistungen, die der Architekt für das Projekt anbietet und in welchen Leistungsphasen das Projekt von einem Büro betreut wird.
Vereinfacht kann man sagen:
Honorarzone | Planungsanforderung | Beispiel |
I | sehr gering | Behelfsbauten |
II | gering | Garagen |
III | durchschnittlich | Grundschulen |
IV | überdurchschnittlich | Kirchen |
V | sehr hoch | Theater |
Nähere Infos findet man unter https://www.hoai.de/hoai/rechner/
Bietet ihr auch eine Objektüberwachung (LP 8) an?
Studio S Architekten bietet alle Leistungsphasen von 1-8 an. Unsere Bauleiter begleiten und koordinieren jedes Bauvorhaben um die Qualität zu gewährleisten und die vorgegebenen Zeitrahmen nach besten Möglichkeiten zu erfüllen. Auf Wunsch übernehmen wir auch später die LP 9, die Objektbetreuung, wo das Gebäude noch einmal auf Mängel geprüft wird, bevor die Gewährleistungsfristen ablaufen.